Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 9 APVO-VetAss - Prüfungsbehörde

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
Amtliche Abkürzung
APVO-VetAss
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

(1) Prüfungsbehörde für die Abschlussprüfung ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

(2) Entscheidungen und sonstige Maßnahmen, die die Abschlussprüfung betreffen, werden von der Prüfungsbehörde getroffen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.