Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.01.1994, Az.: 1 M 5660/93

Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung; Nachbarklage; Verletzung der Abstandsvorschriften

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
26.01.1994
Aktenzeichen
1 M 5660/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0126.1M5660.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 19.10.1993 - 2 B 78/93

Fundstellen

  • ND MBl 1994, 1049
  • NdsRpfl 1994, 169
  • OVGE MüLü 44, 418

Amtlicher Leitsatz

Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage reicht in aller Regel nicht aus, um die sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes zu rechtfertigen, wenn der Bauherr nach erfolgreicher Nachbarklage die Anlage entsprechend der gerichtlichen Entscheidung modifiziert (hier: Reduzierung der Höhe der Mauer einer Dunglege auf 1 m, nachdem das OVG die Baugenehmigung für die ursprüngliche Dunglege mit einer 1,9 m hohen Mauer im Abstand von 2 m zum Nachbargrundstück auf die Nachbarklage wegen der Verletzung der Abstandsvorschriften aufgehoben hat).