Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.01.1994, Az.: 1 M 5660/93
Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung; Nachbarklage; Verletzung der Abstandsvorschriften
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.01.1994
- Aktenzeichen
- 1 M 5660/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 14032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0126.1M5660.93.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Lüneburg 19.10.1993 - 2 B 78/93
Rechtsgrundlagen
- § 89 BauO ND
- § 80 VwGO
Fundstellen
- ND MBl 1994, 1049
- NdsRpfl 1994, 169
- OVGE MüLü 44, 418
Amtlicher Leitsatz
Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage reicht in aller Regel nicht aus, um die sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes zu rechtfertigen, wenn der Bauherr nach erfolgreicher Nachbarklage die Anlage entsprechend der gerichtlichen Entscheidung modifiziert (hier: Reduzierung der Höhe der Mauer einer Dunglege auf 1 m, nachdem das OVG die Baugenehmigung für die ursprüngliche Dunglege mit einer 1,9 m hohen Mauer im Abstand von 2 m zum Nachbargrundstück auf die Nachbarklage wegen der Verletzung der Abstandsvorschriften aufgehoben hat).