Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.01.1994, Az.: 2 M 4622/93

Zugang; Beförderungsamt; Eignung; Bewerber; Dienstalter; Orientierungsliste; Konkurrent; Dienstliche Beurteilung; Einstweilige Anordnung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
21.01.1994
Aktenzeichen
2 M 4622/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13999
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0121.2M4622.93.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 414

Amtlicher Leitsatz

Der Zugang zu einem Beförderungsamt darf einem "sehr gut geeigneten" Bewerber nicht dadurch versperrt werden, daß die wegen höheren Dienstalters in einer "Orientierungsliste" mit einem Punktvorsprung geführten, nur "gut geeigneten" Konkurrenten vorgezogen werden. Erscheint ein Bewerber nach dem "aktuellen Leistungsstand" besser geeignet, so darf er bei einer Beförderung nicht übergangen werden, ohne daß zuvor zeitnahe dienstliche Beurteilungen über ihn und die konkurrierenden Bewerber angefertigt worden sind. Durch einstweilige Anordnung kann die Beförderungsauswahl zugunsten eines Bewerbers auch gegenüber mehreren Konkurrenten offengehalten werden.