Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.01.1994, Az.: 1 L 96/90

Schmalseitenprivileg; Gebäudebezogen; Grenzabschnitt; Fiktion ; Winkel; Bauherr

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
05.01.1994
Aktenzeichen
1 L 96/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13922
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0105.1L96.90.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 22.05.1990 - 2 A 42/89

Fundstellen

  • ND MBl 1994, 1049
  • NdsRpfl 1994, 192
  • OVGE MüLü 44, 403

Amtlicher Leitsatz

Das Schmalseitenprivileg des § 7a Abs 1 S 1 NBauO (BauO ND) ist gebäudebezogen so zu verstehen, daß ein Gebäude gegenüber einem 17 m langen Grenzabschnitt nur einen Abstand von 1/2 H einzuhalten braucht und außerhalb des 17 m langen Grenzabschnitts mit der Entfernung von diesem bis auf 1 H wächst.

Die Fiktion des § 7a Abs 1 S 3 NBauO (BauO ND), daß für die Anwendung des Schmalseitenprivilegs Grenzen, die einen Winkel von mehr als 120 Grad bilden, als eine Grenze gelten, gilt auch zugunsten des Bauherrn.