Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.01.1994, Az.: 4 L 2342/93

Übersiedler; DDR; Eingliederungsgeld; Sperrzeit; Vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Kostenersatzpflicht; Sozialhilfe

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
12.01.1994
Aktenzeichen
4 L 2342/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13953
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0112.4L2342.93.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 406

Amtlicher Leitsatz

Ein Übersiedler aus der ehemaligen DDR, dem Eingliederungsgeld für eine Sperrzeit von zwölf Wochen mit der Begründung versagt worden ist, er habe nach seiner Übersiedlung das Arbeitsverhältnis in der DDR selbst gelöst und dadurch seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, ist nicht zum Ersatz der Sozialhilfe verpflichtet, die ihm während der Sperrzeit gewährt worden ist.