Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.01.1994, Az.: 10 L 313/92

Voraussetzungen; Ausbildungsförderung; Unterhaltspflicht; Eltern; Finanzierung; Hochschulstudium; Abgeschlossene Ausbildung; Rechtswissenschaften; Sachlicher Zusammenhang; Einheitlicher Ausbildungsvorgang

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
18.01.1994
Aktenzeichen
10 L 313/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13986
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0118.10L313.92.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1994, 1622-1623 (Volltext mit amtl. LS)
  • JuS 1995, XXI Heft 4 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen Eltern zur Finanzierung eines Hochschulstudiums verpflichtet sind, wenn das Kind nach bestandener Hochschulreife und abgeschlossener Ausbildung zur Industriekauffrau ein Studium der Rechtswissenschaften aufnimmt.

2. Zwischen der Ausbildung zur Industriekauffrau und einem rechtswissenschaftlichen Studium besteht ein sachlicher Zusammenhang, so daß unterhaltsrechtlich von einem einheitlichen Ausbildungsgang gesprochen werden kann.