Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 14.02.1996, Az.: 2 U 259/95
Leistungsanerkenntnis; Leistungspflicht; Nachprüfungsverfahren; Verweisungsberuf
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 14.02.1996
- Aktenzeichen
- 2 U 259/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 15081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1996:0214.2U259.95.0A
Rechtsgrundlagen
- § 5 BB-BUZ
- § 7 BB-BUZ
Fundstelle
- VersR 1996, 1486-1487 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Unterläßt der Versicherer in vertragswidriger Weise die Abgabe eines Leistungsanerkenntnisses, so kann dies nicht zu einer Beschneidung der vertraglichen Rechte des VN führen. Der Versicherer muß sich dann so stellen lassen, als hätte er seine Leistungspflicht anerkannt.
2. Das Nachprüfungsverfahren nach § 7 BB-BUZ ist grundsätzlich außerhalb eines laufenden Rechtsstreits durchzuführen. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn unstreitig ist, daß der VN während des laufenden Rechtsstreits in einem Verweisungsberuf berufsfähig geworden ist.