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Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137 - VORIS 22410 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 426)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften1 bis 31
Zweiter Teil
Schulverfassung32 bis 49
Dritter Teil
Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter50 bis 53
Vierter Teil
Schülerinnen und Schüler
Erster Abschnitt
Allgemeines54 bis 57
Zweiter Abschnitt
Rechtsverhältnis zur Schule58 bis 62
Dritter Abschnitt
Schulpflicht63 bis 71
Vierter Abschnitt
Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen72 bis 87
Fünfter Teil
Elternvertretung
Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule88 bis 96
Zweiter Abschnitt
Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen97 bis 99
Dritter Abschnitt
Kosten100
Sechster Teil
Schulträgerschaft101 bis 111
Siebenter Teil
Aufbringung der Kosten112 bis 118
Achter Teil
Staatliche Schulbehörden119 bis 123
Neunter Teil
Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen124 bis 128
Zehnter Teil
Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses129 bis 138
Elfter Teil
Schulen in freier Trägerschaft
Erster Abschnitt
Allgemeines139 bis 141
Zweiter Abschnitt
Ersatzschulen142 bis 153
Dritter Abschnitt
Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind154 bis 157
Vierter Abschnitt
Ergänzungsschulen158 bis 161
Fünfter Abschnitt
Tagesbildungsstätten für Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen162 bis 166
Sechster Abschnitt
Schulaufsicht167
Zwölfter Teil
Vertretungen beim Kultusministerium und Landesschulbeirat
Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Aufgaben168 bis 171
Zweiter Abschnitt
Verfahrensvorschriften172 bis 175
Dreizehnter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Erster Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Schulzwang176 und 177
Zweiter Abschnitt
Übergangsvorschriften178 bis 192
Dritter Abschnitt
Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften, Inkrafttreten193 bis 197