Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Ns
NSchG,NI - Niedersächsisches Schulgesetz
§§ 129 - 138, Zehnter Teil - Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses
Erweiterte Suche
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Clear calendar
Datum bis
Clear calendar
§§ 129 - 138, Zehnter Teil - Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses
§ 129 NSchG, Allgemeines
§ 130 NSchG, Antragsvoraussetzungen
§ 131 NSchG, Antragsverfahren
§ 132 NSchG, Weitere Voraussetzungen
§ 133 NSchG, Entscheidung
§ 134 NSchG, Wiederholung des Antrags
§ 135 NSchG, Zusammenlegung und Umwandlung von Schulen
§ 136 NSchG, Errichtung von Grundschulen für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse
§ 137 NSchG, Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler
§ 138 NSchG, Sonderregelung für den Bereich des ehemaligen Landes Oldenburg