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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LBZHörOrgBek

Bibliographie

Titel
Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde
Redaktionelle Abkürzung
LBZHörOrgBek,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

1.
Die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und das Landesbildungszentrum für Blinde sind nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind soziale Einrichtungen in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen mit. Schulen i. S. des NSchG in der jeweils gültigen Fassung.