Abschnitt 1 LBZHörOrgBek
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde
- Redaktionelle Abkürzung
- LBZHörOrgBek,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
1.
Die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und das Landesbildungszentrum für Blinde sind nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind soziale Einrichtungen in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen mit. Schulen i. S. des NSchG in der jeweils gültigen Fassung.