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  • ab 18.10.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 2 IKGZG - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zahlung von Zuschüssen des Landes an die Landesverbände der Israelitischen Kultusgemeinden und der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ab dem Jahr 2008 sowie zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
IKGZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Niedersächsische Schulgesetz in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2008 (Nds. GVBl. S. 246), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 106 Abs. 7 Satz 1 wird die Verweisung "nach den Absätzen 1, 2 und 4" durch die Verweisung "nach den Absätzen 1 bis 3 und 5" ersetzt.

  2. 2.

    In § 117 Abs. 5 Satz 2 wird die Verweisung "in den Absätzen 1 und 2" durch die Verweisung "in den Absätzen 1 bis 3" ersetzt.