Art. 2 IKGZG - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zahlung von Zuschüssen des Landes an die Landesverbände der Israelitischen Kultusgemeinden und der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ab dem Jahr 2008 sowie zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- IKGZG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Das Niedersächsische Schulgesetz in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2008 (Nds. GVBl. S. 246), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 106 Abs. 7 Satz 1 wird die Verweisung "nach den Absätzen 1, 2 und 4" durch die Verweisung "nach den Absätzen 1 bis 3 und 5" ersetzt.
- 2.
In § 117 Abs. 5 Satz 2 wird die Verweisung "in den Absätzen 1 und 2" durch die Verweisung "in den Absätzen 1 bis 3" ersetzt.