§ 119 NSchG - Schulbehörden
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
Schulbehörden sind
- 1.
das Kultusministerium als oberste Schulbehörde,
- 2.
die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung als nachgeordnete Schulbehörden.