Abschnitt 2 LBZHörOrgBek
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde
- Redaktionelle Abkürzung
- LBZHörOrgBek,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
2.
Oberste Dienstbehörde ist das MS. Oberste Schulbehörde nach dem NSchG ist das MK.