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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LBZHörOrgBek

Bibliographie

Titel
Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde
Redaktionelle Abkürzung
LBZHörOrgBek,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

2.
Oberste Dienstbehörde ist das MS. Oberste Schulbehörde nach dem NSchG ist das MK.