Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 PolGewORdErl - 4. Aufnahme

Bibliographie

Titel
Polizeigewahrsamsordnung 
Redaktionelle Abkürzung
PolGewORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

Die Aufnahme in ein Polizeigewahrsamszentrum oder in eine Gefangenensammelstelle setzt eine schriftliche Anweisung (z. B. Einlieferungsbeleg PolN 200, Kurzbericht Einlieferung GeSa), einen Vorführungsbefehl oder eine Festnahmeanzeige ggf. mit Haftbefehl voraus.