Abschnitt 1 PolGewORdErl - 1. Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Polizeigewahrsamsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- PolGewORdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Die Polizeigewahrsamsordnung regelt den Vollzug der Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam.
Für den Vollzug des Gewahrsams nach § 18 Abs. 1 Nds. SOG im Wege der Amtshilfe in einer Justizvollzugsanstalt gilt § 20 Abs. 5 Nds. SOG.