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  • ab 01.11.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.08 NArchGVwV - 8. Zu § 3 Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NArchGVwV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22560

Für die Vereinbarungen gelten die Muster der Anlagen 3 und 4. Bei der Auslegung bereits bestehender Vereinbarungen sind die in diesen Anlagen niedergelegten Grundsätze zu beachten, sofern sie nach deren Wortlaut anwendbar sind.