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  • ab 01.11.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 NArchGVwV - III.

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NArchGVwV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22560

Die Bezugserlasse werden aufgehoben.

An
das Landesarchiv
die übrigen Dienststellen der Landesverwaltung
die anbietungspflichtigen Stiftungen und übrigen juristischen Personen des Privatrechts

Nachrichtlich:

An die
Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen