Abschnitt 3 NArchGVwV - III.
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NArchGVwV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Die Bezugserlasse werden aufgehoben.
An
das Landesarchiv
die übrigen Dienststellen der Landesverwaltung
die anbietungspflichtigen Stiftungen und übrigen juristischen Personen des Privatrechts
Nachrichtlich:
An die
Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen