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  • ab 01.11.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.16 NArchGVwV - 16. Zu § 5 Abs. 7 Satz 1

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NArchGVwV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22560

Ein weitergehendes gesetzliches Recht auf Nutzung haben beispielsweise die Ermittlungsbehörden und die Strafgerichte.