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  • ab 01.11.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1.19 NArchGVwV - 19. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NArchGVwV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22560

Die in dieser Vorschrift genannte Sicherungspflicht für Archivgut ist analog zu den für das Landesarchiv unmittelbar geltenden Bestimmungen in § 4 und § 1 Abs. 1 zu verstehen. Die Art der jeweiligen Aufgabenerfüllung muss daher grundsätzlich den dort formulierten Vorgaben genügen.