Abschnitt 1.19 NArchGVwV - 19. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NArchGVwV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Die in dieser Vorschrift genannte Sicherungspflicht für Archivgut ist analog zu den für das Landesarchiv unmittelbar geltenden Bestimmungen in § 4 und § 1 Abs. 1 zu verstehen. Die Art der jeweiligen Aufgabenerfüllung muss daher grundsätzlich den dort formulierten Vorgaben genügen.