Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PolGewORdErl - 1. Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Polizeigewahrsamsordnung 
Redaktionelle Abkürzung
PolGewORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

Die Polizeigewahrsamsordnung regelt den Vollzug der Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam.

Für den Vollzug des Gewahrsams nach § 18 Abs. 1 Nds. SOG im Wege der Amtshilfe in einer Justizvollzugsanstalt gilt § 20 Abs. 5 Nds. SOG.