Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.09.1993, Az.: 11 M 2806/93

Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Strafgerichtliche Verurteilung; Wiederholungsgefahr

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
09.09.1993
Aktenzeichen
11 M 2806/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13621
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0909.11M2806.93.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 348

Amtlicher Leitsatz

1. Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert außer dem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers ernsthaft drohen (im Anschluß an BVerwGE 81, 155 und VGH Kassel, Beschl vom 7.7.1992, NVwZ 1993, 204).