Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.03.1990, Az.: 7 M 10/90

Einwohner der DDR; Öffentlichkeitsbeteiligung; Atomrechtliches Genehmigungsverfahren; Öffnung der Grenze; Einwendungsausschluß

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
23.03.1990
Aktenzeichen
7 M 10/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13038
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0323.7M10.90.0A

Fundstellen

  • OVGE MüLü 41, 501
  • RdE 1991, 15

Amtlicher Leitsatz

Die Genehmigungsbehörde durfte den Antrag von Einwohnern der DDR, die bereits abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens wieder zu eröffnen, um die nach der Öffnung der Grenze im Spätherbst 1989 gegebene Möglichkeit der Teilnahme an diesem Verfahren wahrzunehmen, mit der Begründung ablehnen, ihr Vorbringen enthalte keine neuen, von der Behörde nicht bereits gewürdigten Tatsachen.

Das gerichtliche Vorbringen dieser Kläger unterliegt keinem Einwendungsausschluß.