Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.09.1994, Az.: 7 L 5328/92

Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert; Geräuscheinwirkung; Nachtzeit; Ruhebedürfnis; Bewohner

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
15.09.1994
Aktenzeichen
7 L 5328/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13972
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0915.7L5328.92.0A

Fundstellen

  • AfP 1996, 210
  • ND MBl 1995, 871
  • NJW 1995, 900-902 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1995, 504 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1995, 504

Amtlicher Leitsatz

1. Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" - Gemeinsamer Runderlaß mehrerer niedersächsischer Minister - stellen eine den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwertbare Entscheidungshilfe zur Beurteilung der von Open-air-Konzerten ausgehenden Geräuscheinwirkungen dar.

2. Die Nachtzeit beginnt auch bei "seltenen Störereignissen" im Sinne der Ziffer 4.2 der "Hinweise" grundsätzlich um 22 Uhr. Ausnahmen gelten nur für besonders herausragende Veranstaltungen, deren Bedeutung so groß ist, daß dahinter das Ruhebedürfnis der Bewohner zurücktritt.