Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 07.09.1994, Az.: 4 M 4419/94

Sozialhilfe; Wohngeld; Beiträge; Hausratsversicherung; Absetzungsmöglichkeit; Zuschuß; Wirtschaftliche Sicherung; Angemessenheit

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
07.09.1994
Aktenzeichen
4 M 4419/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13934
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0907.4M4419.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 13.06.1994 - 3 B 1990/94

Fundstelle

  • ND MBl 1995, 113

Amtlicher Leitsatz

Vom Wohngeld können Beiträge zur Hausratversicherung nicht abgesetzt werden, da es als Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt wird und dieser Zweck einer solchen Absetzung entgegensteht.