Amtsgericht Göttingen
Beschl. v. 07.11.2006, Az.: 74 IK 328/05

Zwangsweise Durchsetzung der Pflichterfüllung eines Treuhänders im Insolvenzverfahren

Bibliographie

Gericht
AG Göttingen
Datum
07.11.2006
Aktenzeichen
74 IK 328/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 35542
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGGOETT:2006:1107.74IK328.05.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
LG Göttingen - 01.12.2006 - AZ: 10 T 121/06
BGH - 15.11.2007 - AZ: IX ZB 237/06

Tenor:

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren wird gegen den ehemaligen Treuhänder Herrn Rechtsanwalt xxx ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR festgesetzt.

Zugleich wird ihm unter Androhung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,00 EUR aufgegeben, bis zum 30.11.2006 die ihm obliegenden Pflichten zu erfüllen.

Gründe

1

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der Frau xxx endete das Amt des ehemaligen Treuhänders, Herrn Rechtsanwalt Xxx bei der Überleitung des Verfahrens in die Restschuldbefreiungsphase durch die Bestellung eines Treuhänders für die genannte Phase durch Beschluss vom 11.07.2006. Der Beschluss wurde nach den eingelegten Beschwerden des ehemaligen Treuhänders durch den Beschluss des Landgerichts Göttingen vom 04.09.2006 (10 T 83/06) rechtskräftig am 13.09.2006.

2

Zu seinen verfahrensrechtlichen Pflichten gehört es nunmehr unter anderem den Vorgang mit dem Treuhänder für die Wohlverhaltensperiode abzuwickeln sowie die Bestallungsurkunde dem Insolvenzgericht zurückzureichen. Der ehemalige Treuhänder wurde durch die gerichtlichen Schreiben vom 15.09.2006 und vom 29.09.2006 zu Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben angehalten. Mit Schreiben vom 13.10.2006 wurde er unter Androhung von Zwangsgeld letztmals aufgefordert, die ihm obliegenden Pflichten zu erfüllen, die sich abschließend darauf beschränken, den Vorgang mit dem neuen Treuhänder Herrn Xxx durch Herausgabe der Anmeldebande und der im Verfahren angesammelten Unterlagen abzuwickeln und die Bestellungsurkunde dem Insolvenzgericht zurückzureichen. Dieses Schreiben wurde dem ehemaligen Treuhänder am 18.10.2006 zugestellt. Da er den gerichtlichen Aufforderungen bis heute nicht nachgekommen ist und die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat, ist gegen ihn ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR festzusetzen.