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Abschnitt 1 DfBrucVO - I.

Bibliographie

Titel
Durchführung der Brucellose-Verordnung
Redaktionelle Abkürzung
DfBrucVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000034001

Zuständige Behörden sind

  1. a)

    nach § 3 Abs. 1 und 4, §§ 5, 7, 8, 9, 10, 11, 13 Abs. 2, §§ 14, 15, 16 Abs. 4, §§ 19 und 21 Abs. 3 sowie nach § 6 Abs. 2 und § 12, wenn das verdächtige bzw. gefährdete Gebiet nicht mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfaßt, der Landkreis/die kreisfreie Stadt,

  2. b)

    nach § 6 Abs. 2 und § 12, wenn das verdächtige bzw. gefährdete Gebiet mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfaßt, die Bezirksregierung,

  3. c)

    nach §§ 2 und 3 Abs. 2 der ML.