Abschnitt 1 DfBrucVO - I.
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Brucellose-Verordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfBrucVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000034001
Zuständige Behörden sind
- a)
nach § 3 Abs. 1 und 4, §§ 5, 7, 8, 9, 10, 11, 13 Abs. 2, §§ 14, 15, 16 Abs. 4, §§ 19 und 21 Abs. 3 sowie nach § 6 Abs. 2 und § 12, wenn das verdächtige bzw. gefährdete Gebiet nicht mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfaßt, der Landkreis/die kreisfreie Stadt,
- b)
nach § 6 Abs. 2 und § 12, wenn das verdächtige bzw. gefährdete Gebiet mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfaßt, die Bezirksregierung,
- c)
nach §§ 2 und 3 Abs. 2 der ML.