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  • ab 18.08.1972 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.15 DfBrucVO - Zu § 15

Bibliographie

Titel
Durchführung der Brucellose-Verordnung
Redaktionelle Abkürzung
DfBrucVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000034001

Brucellose kann auch bei Pferden (Widerrist-Fistel), Hunden, Katzen und (selten) bei Hühnern vorkommen, doch handelt es sich hierbei in der Regel um Infektionen, die von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen ihren Ausgang genommen haben und die bei den betroffenen Tieren blind enden.