Abschnitt 2.15 DfBrucVO - Zu § 15
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Brucellose-Verordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfBrucVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000034001
Brucellose kann auch bei Pferden (Widerrist-Fistel), Hunden, Katzen und (selten) bei Hühnern vorkommen, doch handelt es sich hierbei in der Regel um Infektionen, die von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen ihren Ausgang genommen haben und die bei den betroffenen Tieren blind enden.