Abschnitt 20 APVO-Justiz-aJD-AV - 20. Überleitungsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Redaktionelle Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31320
1Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. 9. 2019 begonnen haben, ist diese AV in der am 31. 8. 2019 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. 2Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst nach dem 31. 8. 2019 und vor dem 1. 9. 2021 begonnen haben, ist diese AV in der am 31. 8. 2021 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.