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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 16 APVO-Justiz-aJD-AV - 16. Prüfungszeugnisse und Bescheide

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
Redaktionelle Abkürzung
APVO-Justiz-aJD-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320

Die Zeugnisse und Bescheide für die Zwischen- und Laufbahnprüfung erteilt nach § 13 Abs. 2 APVO-Justiz-aJD das Prüfungsamt.