Abschnitt 16 APVO-Justiz-aJD-AV - 16. Prüfungszeugnisse und Bescheide
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Redaktionelle Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31320
Die Zeugnisse und Bescheide für die Zwischen- und Laufbahnprüfung erteilt nach § 13 Abs. 2 APVO-Justiz-aJD das Prüfungsamt.