Abschnitt 20 APVO-Justiz-aJD-AV - 20. Überleitungsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Redaktionelle Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31320
Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. 9. 2019 begonnen haben, ist diese AV in der am 31. 8. 2019 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.