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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 APVO-Justiz-aJD-AV - 5. Zentrale Ausbildungsstelle

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
Redaktionelle Abkürzung
APVO-Justiz-aJD-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320

(1) Die Zentrale Ausbildungsstelle (ZAS) bei dem Oberlandesgericht Celle stellt die Qualität und Einheitlichkeit der bezirksübergreifenden Ausbildung sicher und arbeitet vertrauensvoll mit dem Justizministerium und den Ausbildungsbehörden zusammen.

(2) Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  1. a)

    die Evaluation des Ausbildungsrahmenplanes,

  2. b)

    die Verwaltung der Ausbildungsmaterialien,

  3. c)

    die Betreuung der Ausbildungs-, Lehrgangs- und Arbeitsgemeinschaftsleitungen durch Dienstbesprechungen und Fortbildungen,

  4. d)

    die Bestellung von Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuern,

  5. e)

    die Überwachung und Auswertung der Tätigkeit der Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuer,

  6. f)

    die Einrichtung und Unterhaltung eines elektronischen Ausbildungsforums.

(3) Das Nähere regelt der Ausbildungsrahmenplan.