Abschnitt 5 APVO-Justiz-aJD-AV - 5. Zentrale Ausbildungsstelle
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Redaktionelle Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31320
(1) Die Zentrale Ausbildungsstelle (ZAS) bei dem Oberlandesgericht Celle stellt die Qualität und Einheitlichkeit der bezirksübergreifenden Ausbildung sicher und arbeitet vertrauensvoll mit dem Justizministerium und den Ausbildungsbehörden zusammen.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- a)
die Evaluation des Ausbildungsrahmenplanes,
- b)
die Verwaltung der Ausbildungsmaterialien,
- c)
die Betreuung der Ausbildungs-, Lehrgangs- und Arbeitsgemeinschaftsleitungen durch Dienstbesprechungen und Fortbildungen,
- d)
die Bestellung von Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuern,
- e)
die Überwachung und Auswertung der Tätigkeit der Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuer,
- f)
die Einrichtung und Unterhaltung eines elektronischen Ausbildungsforums.
(3) Das Nähere regelt der Ausbildungsrahmenplan.