Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 05.09.1995, Az.: 11 WF 186/95
Zwangsgeld wegen Nichterscheinen im Termin gegen Mitarbeiter des Jugendamtes
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 05.09.1995
- Aktenzeichen
- 11 WF 186/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 29054
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1995:0905.11WF186.95.0A
Amtlicher Leitsatz
Im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts kann gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich ein Zwangsgeld wegen Nichterscheinen im Termin nicht verhängt werden.
Gründe
1
Die Begründung ist gleichlautend der Entscheidung 11 WF 178/95 ebenfalls vom 5.9.1995.