Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 05.09.1995, Az.: 11 WF 186/95

Zwangsgeld wegen Nichterscheinen im Termin gegen Mitarbeiter des Jugendamtes

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
05.09.1995
Aktenzeichen
11 WF 186/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 29054
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:0905.11WF186.95.0A

Amtlicher Leitsatz

Im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts kann gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich ein Zwangsgeld wegen Nichterscheinen im Termin nicht verhängt werden.

Gründe

1

Die Begründung ist gleichlautend der Entscheidung 11 WF 178/95 ebenfalls vom 5.9.1995.