Abschnitt 4. EAÜ-RdErl - Nachträgliche Prüfung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Konzeption für die Vorbereitung und Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht (EAÜ)
- Redaktionelle Abkürzung
- EAÜ-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33350
In Fällen, in denen in der zeitlichen Abfolge nicht wie in Nummer 3 verfahren werden kann, ist eine nachträgliche Prüfung der formalen Voraussetzungen vorzunehmen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens in Vorbereitung einer Entscheidung sicherzustellen. Hinsichtlich des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer zum Eintritt und zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht sollte in diesen Fällen angeregt werden, einen Hinweis über den Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufzunehmen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 13. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 574, Nds. Rpfl. Nr. 6/2019 S. 207)