§ 17 NWattNPG - Befreiungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
- Amtliche Abkürzung
- NWattNPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100050000000
Soweit ein Befreiungsantrag Vorhaben oder Maßnahmen betrifft, die geeignet sind, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben oder Maßnahmen die Schutzgüter nach § 2 Abs. 2 und 3 erheblich zu beeinträchtigen, kann die Befreiung nur unter den Voraussetzungen des § 34 BNatSchG erteilt werden.