§ 26 NWattNPG - Landeseigene Flächen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
- Amtliche Abkürzung
- NWattNPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100050000000
Die Behörden, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Entscheidungen über die Nutzung der landeseigenen Flächen und die Einräumung von Nutzungsrechten treffen, berücksichtigen hierbei in besonderem Maße den Schutzzweck des Gesetzes.