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  • ab 01.08.2001 (aktuelle Fassung)

§ 26 NWattNPG - Landeseigene Flächen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
Amtliche Abkürzung
NWattNPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100050000000

Die Behörden, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Entscheidungen über die Nutzung der landeseigenen Flächen und die Einräumung von Nutzungsrechten treffen, berücksichtigen hierbei in besonderem Maße den Schutzzweck des Gesetzes.