Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2001 (aktuelle Fassung)

§ 10 NWattNPG - Weitere Nutzungen der Ruhezone

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
Amtliche Abkürzung
NWattNPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100050000000

Der Betrieb der Belegstellen für Honigbienen auf den Inseln und die Schlickentnahme für Heilzwecke auf hierfür zugelassenen Flächen sind erlaubt.