Abschnitt 1.02 NArchGVwV - 2. Zu § 1 Abs. 3
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NArchGVwV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Die Vorschrift stellt insbesondere klar, dass der Entscheidung des LT, ein eigenes Archiv zu unterhalten oder sein Schriftgut nach § 3 Abs. 6 dem Landesarchiv anzubieten, Vorrang vor der möglichen Einstufung der Landtagsverwaltung als sonstige Stelle des Landes (§ 1 Abs. 1 Satz 1) und der damit verbundenen Anbietungspflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 zukommt.