Abschnitt 1.16 NArchGVwV - 16. Zu § 5 Abs. 7 Satz 1
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NArchGVwV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Ein weitergehendes gesetzliches Recht auf Nutzung haben beispielsweise die Ermittlungsbehörden und die Strafgerichte.