Abschnitt 1.17 NArchGVwV - 17. Zu § 5 Abs. 7 Satz 2
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NArchGVwV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Die Freiheit von Nutzungseinschränkungen nach diesem Gesetz gilt sinngemäß auch für unmittelbare Rechts- oder Funktionsnachfolger der genannten Einrichtungen oder Stellen.