Sozialgericht Oldenburg
Urt. v. 28.09.2005, Az.: S 48 AS 715/05

Berücksichtigung von Unterhaltsvorschusszahlungen nebst Kindergeld in der überschießenden Höhe als Einkommensüberhang bei der Berechnung von Leistungen der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Zurechnung des zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes überschießenden Kindergeldanteils dem Kindergeldberechtigten

Bibliographie

Gericht
SG Oldenburg
Datum
28.09.2005
Aktenzeichen
S 48 AS 715/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 35736
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:SGOLDBG:2005:0928.S48AS715.05.0A

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
SG Oldenburg - 28.09.2005 - AZ: S 48 AS 111/05

In den Rechtsstreitigkeiten
[...]
hat das Sozialgericht Oldenburg - 48. Kammer -
auf die mündliche Verhandlung
vom 28. September 2005
durch
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Hoffmeyer
sowie die ehrenamtlichen Richter Frau Zirks und Herrn Niemann
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger sind nicht erstattungsfähig.