Sozialgericht Oldenburg
Urt. v. 28.09.2005, Az.: S 48 AS 715/05
Berücksichtigung von Unterhaltsvorschusszahlungen nebst Kindergeld in der überschießenden Höhe als Einkommensüberhang bei der Berechnung von Leistungen der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Zurechnung des zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes überschießenden Kindergeldanteils dem Kindergeldberechtigten
Bibliographie
- Gericht
- SG Oldenburg
- Datum
- 28.09.2005
- Aktenzeichen
- S 48 AS 715/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 35736
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:SGOLDBG:2005:0928.S48AS715.05.0A
Rechtsgrundlage
- § 22 Abs. 1 SGB II
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter
SG Oldenburg - 28.09.2005 - AZ: S 48 AS 111/05
In den Rechtsstreitigkeiten
[...]
hat das Sozialgericht Oldenburg - 48. Kammer -
auf die mündliche Verhandlung
vom 28. September 2005
durch
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Hoffmeyer
sowie die ehrenamtlichen Richter Frau Zirks und Herrn Niemann
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Kläger sind nicht erstattungsfähig.