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  • ab 17.10.1968 (aktuelle Fassung)

Art. 14 UNESCO-Übk

Bibliographie

Titel
UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
Redaktionelle Abkürzung
UNESCO-Übk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410040000000

Dieses Übereinkommen tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft, jedoch nur für die Staaten, die ihre Urkunde bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt haben. Für jeden anderen Staat tritt es drei Monate nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.(1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 17. Oktober 1968 (Bek. vom 12. Juni 1969, Nds. GVBl. S. 125).