Art. 19 UNESCO-Übk
Bibliographie
- Titel
- UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
- Redaktionelle Abkürzung
- UNESCO-Übk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410040000000
Gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird dieses Übereinkommen auf Antrag des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
Geschehen zu Paris am 15. Dezember 1960 in zwei Urschriften, welche die Unterschriften des Präsidenten der Elften Tagung der Generalkonferenz und des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur tragen und im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt werden; allen in den Artikeln 12 und 13 bezeichneten Staaten sowie den Vereinten Nationen werden beglaubigte Abschriften übermittelt.
Der vorstehende Text ist der verbindliche Wortlaut des Übereinkommens, das von der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur auf ihrer in Paris abgehaltenen und am 15. Dezember 1960 beendeten Elften Tagung ordnungsgemäß angenommen wurde.
ZU URKUND DESSEN haben wir heute, am 15. Dezember 1960, unsere Unterschrift hierunter gesetzt.
Der Präsident der Generalkonferenz:
AKALA-WORK
ABTE-WOLD
Der Generaldirektor:
VITTORINO VERONESE