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  • ab 17.10.1968 (aktuelle Fassung)

Art. 6 UNESCO-Übk

Bibliographie

Titel
UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
Redaktionelle Abkürzung
UNESCO-Übk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410040000000

Bei der Anwendung dieses Übereinkommens werden die Vertragsstaaten alle von der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur künftig angenommenen Empfehlungen zur Bestimmung von Maßnahmen auf das sorgfältigste beachten, die zu ergreifen sind, um die verschiedenen Formen der Diskriminierung im Unterrichtswesen zu bekämpfen sowie gleiche Möglichkeiten und Gleichbehandlung zu gewährleisten.