Art. 13 UNESCO-Übk
Bibliographie
- Titel
- UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
- Redaktionelle Abkürzung
- UNESCO-Übk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410040000000
(1) Dieses Übereinkommen liegt für jeden Staat zum Beitritt auf, der nicht Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ist und vom Exekutivrat dieser Organisation dazu eingeladen wird.
(2) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.