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  • ab 17.10.1968 (aktuelle Fassung)

Art. 13 UNESCO-Übk

Bibliographie

Titel
UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
Redaktionelle Abkürzung
UNESCO-Übk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410040000000

(1) Dieses Übereinkommen liegt für jeden Staat zum Beitritt auf, der nicht Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ist und vom Exekutivrat dieser Organisation dazu eingeladen wird.

(2) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.