Art. 2 UNESCO-G
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
- Redaktionelle Abkürzung
- UNESCO-G,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410040000000
(1) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 14 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.(1)
In Kraft getreten am 17. Oktober 1968 (Bek. vom 12. Juni 1969, Nds. GVBl. S. 125).