Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.01.2000, Az.: 11 L 4316/99

Asylfolgeantrag; Asylfolgeverfahren; Familienasyl; Kind; rechtskräftige Anerkennung; Stammberechtigter; unverzüglicher Asylantrag

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
18.01.2000
Aktenzeichen
11 L 4316/99
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2000, 41845
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG - AZ: 5 A 244/98

Amtlicher Leitsatz

Leitsatz

Da der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.11.1997 für die Gewährung von Familienasyl lediglich die Voraussetzung neu eingeführt hat, dass der Stammberechtigte unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt sein muss, die übrigen Bestimmungen des § 26 AsylVfG dagegen nicht geändert hat, ist davon auszugehen, dass für während des Verfahrens des Stammberechtigten geborene Kinder der Asylantrag nach wie vor unverzüglich nach der Geburt zu stellen ist und nicht nur unverzüglich nach der unanfechtbaren Asylanerkennung des Stammberechtigten.