Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.11.1992, Az.: 4 L 1901/91

Bewilligung; träger der Sozialhilfe; Bekleidung; Pauschale; Verwendungsnachweise; Weigerung; Hilfeempfänger; Sanktionen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.11.1992
Aktenzeichen
4 L 1901/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13329
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1992:1111.4L1901.91.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 17.12.1990 - 1 A 73/90

Fundstelle

  • info also 1994, 31

Amtlicher Leitsatz

Bewilligt der Träger der Sozialhilfe einmalige Leistungen für Bekleidung als Pauschalen für bestimmte Zeitabschnitte, so ist er nicht berechtigt, allgemein (ohne Anlaß im Einzelfall) Verwendungsnachweise zu fordern und an die Weigerung des Hilfeempfängers, der Forderung nachzukommen, Sanktionen zu knüpfen.