Versionsverlauf

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)

Bibliographie

Titel
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
Amtliche Abkürzung
GVGA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31330

AV d. MJ vom 16.7.2013 (2344 - 204.246)

Vom 16. Juli 2013 (Nds. Rpfl. S. 225)

Zuletzt geändert durch Abschnitt I Buchstabe A der AV vom 8. Oktober 2018 (Nds. Rpfl. S. 315)

- VORIS 31330 -

AV d. MJ v. 16.7.2012 - Nds. Rpfl. S. 230 -
- veröffentlicht als Sonderdruck -

I.

Die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher ist in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen überarbeitet worden. Aus diesem Grund wird die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher neu herausgegeben.

Außerdem werden die niedersächsischen Ergänzungs- und Sonderbestimmungen zu den bundeseinheitlichen Vorschriften der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher neu herausgegeben.

Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher sowie die niedersächsischen Ergänzungs- und Sonderbestimmungen werden den Gerichten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Amtsgerichte stellen den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ihres Bezirks je einen kostenlosen Ausdruck zur Verfügung.

II.

Die geänderte Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und die geänderten niedersächsischen Ergänzungs- und Sonderbestimmungen treten am 1.9.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 16.7.2012 außer Kraft.

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweck der Geschäftsanweisung1
Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit2
Amtshandlungen gegen Exterritoriale und die ihnen gleichgestellten Personen sowie gegen NATO-Angehörige3
Form des Auftrags4
Zeit der Erledigung des Auftrags5
Post6
Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung7
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind8
Zweiter Teil
Einzelne Geschäftszweige
Erster Abschnitt
Zustellung
A.
Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit im Allgemeinen9
Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug10
Zustellung eines Schriftstücks an mehrere Beteiligte11
Zustellung mehrerer Schriftstücke an einen Beteiligten12
Vorbereitung der Zustellung13
Örtliche Zuständigkeit14
Wahl der Zustellungsart15
B.
Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
I.
Zustellung auf Betreiben der Parteien
1.
Allgemeines
Empfangnahme und Beglaubigung der Schriftstücke16
2.
Die Zustellungsarten
a)
Persönliche Zustellung
17
Gesetzlicher Vertreter, rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter18
Ersatzzustellung19
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen sowie Gemeinschaftseinrichtungen20
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung21
Besondere Vorschriften über die Ersatzzustellung22
Zustellung durch Niederlegung23
Zustellungsurkunde24
b)
Zustellung durch die Post
Zustellungsauftrag25
Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung26
II.
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Zustellung von Anwalt zu Anwalt27
C.
Besondere Zustellungen
Zustellungen in Straf- und Bußgeldsachen28
Zustellung von Willenserklärungen29
Zweiter Abschnitt
Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO
A.
Allgemeine Vorschriften
I.
Zuständigkeit
Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers30
II.
Der Auftrag und seine Behandlung
Auftrag zur Zwangsvollstreckung31
Aufträge zur Vollstreckung gegen vermögenslose Schuldner32
Zeit der Zwangsvollstreckung33
Unterrichtung des Gläubigers34
III.
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
1.
Allgemeines35
2.
Schuldtitel
Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel)36
Schuldtitel nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)37
Schuldtitel nach anderen Gesetzen38
Landesrechtliche Schuldtitel39
Ausländische Schuldtitel, die keiner besonderen Anerkennung bedürfen40
Sonstige ausländische Schuldtitel41
3.
Vollstreckungsklausel
Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers42
Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel43
4.
Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung
Allgemeines44
Die zuzustellenden Urkunden45
Zeit der Zustellung in besonderen Fällen46
5.
Außenwirtschaftsverkehr und Devisenverkehr
Vollstreckungsbeschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr47
IV.
Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen
1.
Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher bestimmte besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung festzustellen hat
Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers48
Hinweis bei Sicherungsvollstreckung49
2.
Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts50
3.
Zwangsvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens51
4.
Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben
Zwangsvollstreckung auf Grund eines Schuldtitels gegen den Erblasser, Erben, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker 52
Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung53
5.
Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensmassen
Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins54
Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)55
Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG)56
Zwangsvollstreckung in ein Vermögen, an dem ein Nießbrauch besteht57
V.
Verhalten bei der Zwangsvollstreckung
Allgemeines58
Leistungsaufforderung an den Schuldner59
Annahme und Ablieferung der Leistung60
Durchsuchung61
Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung und Zuziehung von Zeugen62
VI.
Protokoll63
VII.
Einstellung, Beschränkung, Aufhebung und Aufschub der Zwangsvollstreckung
Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangsvollstreckung in anderen Fällen64
Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen65
VIII.
Prüfungs- und Mitteilungspflichten bei der Wegnahme und Weitergabe von Waffen und Munition66
B.
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
I.
Allgemeine Vorschriften
Begriff der Geldforderung67
Zügige und gütliche Erledigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Einziehung von Teilbeträgen68
Zahlungsverkehr mit Personen im Ausland69
II.
Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen
1.
Pfändung
a)
Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam
Allgemeines70
Rechte Dritter an den im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gegenständen71
b)
Pfändungsbeschränkungen
Allgemeines72
Unpfändbare Sachen73
Austauschpfändung74
Vorläufige Austauschpfändung75
Pfändung von Gegenständen, deren Veräußerung unzulässig ist oder die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen76
Pfändung von Barmitteln aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder aus Miet- und Pachtzahlungen77
Pfändung von Erzeugnissen, Bestandteilen und Zubehörstücken78
Pfändung urheberrechtlich geschützter Sachen79
c)
Verfahren bei der Pfändung
Berechnung der Forderung des Gläubigers80
Aufsuchen und Auswahl der Pfandstücke81
Vollziehung der Pfändung82
Pfändung von Sachen in einem Zolllager83
Pfändung von Schiffen84
Pfändung von Luftfahrzeugen85
Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll86
Widerspruch eines Dritten87
Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten befinden88
d)
Unterbringung der Pfandstücke
Unterbringung von Geld, Kostbarkeiten und Wertpapieren89
Unterbringung anderer Pfandstücke90
2.
Verwertung
a)
Allgemeines91
b)
Öffentliche Versteigerung nach § 814 Absatz 2 Nummer 1 ZPO (Präsenzversteigerung)
Ort und Zeit der Versteigerung92
Öffentliche Bekanntmachung93
Bereitstellung der Pfandstücke94
Versteigerungstermin95
Versteigerungsprotokoll96
c)
Freihändiger Verkauf
Zulässigkeit des freihändigen Verkaufs97
Verfahren beim freihändigen Verkauf98
Protokoll beim freihändigen Verkauf99
3.
Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen
a)
Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben100
b)
Pfändung und Versteigerung von Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind
Zulässigkeit der Pfändung101
Verfahren bei der Pfändung102
Trennung der Früchte und Versteigerung103
c)
Pfändung und Veräußerung von Wertpapieren
Pfändung von Wertpapieren104
Veräußerung von Wertpapieren105
Hilfspfändung106
d)
Pfändung und Veräußerung von Kraftfahrzeugen
Entfernung des Kraftfahrzeugs aus dem Gewahrsam des Schuldners107
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II108
Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil I109
Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II110
Benachrichtigung der Zulassungsstelle, Versteigerung111
Wegfall oder Aussetzung der Benachrichtigung112
Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs113
Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle114
e)
Pfändung und Versteigerung von Ersatzteilen eines Luftfahrzeugs, die sich in einem Ersatzteillager befinden115
f)
Pfändung bereits gepfändeter Sachen116
g)
Gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger117
4.
Auszahlung des Erlöses
Berechnung der auszuzahlenden Beträge118
Verfahren bei der Auszahlung119
5.
Rückgabe von Pfandstücken120
III.
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses121
Wegnahme von Urkunden über die gepfändete Forderung122
Pfändung von Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können123
Zwangsvollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von beweglichen körperlichen Sachen124
Zwangsvollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von unbeweglichen Sachen und eingetragenen Schiffen, Schiffsbauwerken, Schwimmdocks, inländischen Luftfahrzeugen, die in der Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, sowie ausländischen Luftfahrzeugen125
Zustellung der Benachrichtigung, dass die Pfändung einer Forderung oder eines Anspruchs bevorsteht (so genannte Vorpfändung)126
C.
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen
Bewegliche Sachen127
Unbewegliche Sachen sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks128
Beschränkter Vollstreckungsauftrag129
Besondere Vorschriften über die Räumung von Wohnungen130
Räumung eines zwangsweise versteigerten Grundstücks, Schiffes, Schiffsbauwerks oder Schwimmdocks oder eines unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstücks131
Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, Schiffsbauwerks, Schwimmdocks oder Luftfahrzeugs132
D.
Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG)133, 134
E.
Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen
Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft135
Behandlung des Auftrags, Ladung zum Termin136
Anschriftenänderung, Rechtshilfeersuchen, Erledigung des Rechtshilfeersuchens137
Durchführung des Termins138
Aufträge mehrerer Gläubiger139
Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft140
Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen141
Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses142
Erzwingungshaft143
Zulässigkeit der Verhaftung144
Verfahren bei der Verhaftung145
Nachverhaftung146
Verhaftung im Insolvenzverfahren147
Vollziehung eines Haftbefehls gegen einen Zeugen148
Vorführung von Zeugen, Parteien und Beteiligten149
Verhaftung ausländischer Staatsangehöriger150
Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis151
F.
Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen
I.
Allgemeines152
II.
Verfahren bei der Vollziehung
Dinglicher Arrest153
Einstweilige Verfügung, Sequestration, Verwahrung154
G.
Hinterlegung155
Dritter Abschnitt
Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Kindesherausgabe156
Vierter Abschnitt
Wechsel- und Scheckprotest
A.
Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit157
Begriff und Bedeutung des Protestes158
Auftrag zur Protesterhebung159
Zeit der Protesterhebung160
Berechnung von Fristen161
B.
Wechselprotest
Anzuwendende Vorschriften162
Arten des Wechselprotestes163
Protestfristen164
Protestgegner (Protestat)165
Protestort166
Proteststelle167
Verfahren bei der Protesterhebung168
Fremdwährungswechsel169
Wechsel in fremder Sprache170
Protesturkunde171
C.
Scheckprotest
Anzuwendende Vorschriften172
Arten des Scheckprotestes173
Fälligkeit174
Protestfristen175
Protestgegner176
Protestort177
Proteststelle, Verfahren bei der Protesterhebung und Protesturkunde178
D.
Protestsammelakten179
Fünfter Abschnitt
Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung
A.
Allgemeine Vorschriften180
B.
Pfandverkauf
I.
Allgemeines181
II.
Öffentliche Versteigerung
Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung182
Versteigerungstermin183
Versteigerungsprotokoll184
III.
Freihändiger Verkauf185
IV.
Behandlung des Erlöses und der nicht versteigerten Gegenstände186
V.
Pfandverkauf in besonderen Fällen187
VI.
Befriedigung des Pfandgläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung188
C.
Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen189
D.
Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers
Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften190
Ablehnung des Auftrags191
Versteigerungsbedingungen192
Bekanntmachung der Versteigerung193
Versteigerungstermin194
Versteigerungsprotokoll und Abwicklung195
Sechster Abschnitt
Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Zuständigkeit196
Vollstreckung für Stellen außerhalb der Justizverwaltung197
Vollstreckung von Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren über die Einziehung und die Unbrauchbarmachung von Sachen198
Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren199
Niedersächsische Ergänzungs- und Sonderbestimmungen zu den bundeseinheitlichen Vorschriften der Geschäftsanweisung für GerichtsvollzieherAnhang

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.