OrgStA,NI - Staatsanwaltschaftsorganisation-Allgemeine Verfügung

Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
Redaktionelle Abkürzung
OrgStA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800000000007

AV d. MJ v. 4.7.1995 (3262 - 304. 27)

Vom 4. Juli 1995 (Nds. Rpfl. S. 225)

Zuletzt geändert durch AV vom 1. April 2014 (Nds. Rpfl. S. 142)

- VORIS 30800 00 00 00 007 -

Bezug:

  • AV d. MJ v. 16.6.1975 - Nds. Rpfl. S. 159 -
  • AV d. MJ v. 8.7.1992 - Nds. Rpfl. S. 193 -
    - VORIS 30800 00 00 00 002 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
I. Abschnitt
Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften
Sitz und Bezeichnung der Behörden1
Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft2
Bezeichnung der Behördenleiterinnen und Behördenleiter3
Einrichtung von Abteilungen und Hauptabteilungen4
II. Abschnitt
Aufsicht und Leitung
Aufgaben der Behördenleitung5
Aufgaben der Abteilungsleitung6
Aufgaben der Stellvertretenden Abteilungsleitung6a
Aufgaben der Zweigstellenleitung7
Aufgaben der Hauptabteilungsleitung7a
Vertretung der Behördenleitung8
III. Abschnitt
Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungsplan9
Besondere Sachgebiete10
Jugendstrafsachen11
IV. Abschnitt
Dienstbetrieb
Verantwortlichkeit der Dezernentinnen und Dezernenten12
Zeichnung durch die Behördenleitung13
Zeichnung durch die Abteilungsleitung14
Zeichnung durch die Hauptabteilungsleitung14a
Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft15
Art der Zeichnung16
Sitzungsdienst17
Einarbeitungszeit18
Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Strafsachen19
Ausschluss der Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes20
Abweichende Regelungen21
Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Bußgeldsachen22
Verleihung der Zeichnungsbefugnis an Amtsanwältinnen und Amtsanwälte23
Sitzungsvertretung24
V. Abschnitt
Schlussbestimmungen25

Absch. 1 - 4, I. Abschnitt - Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften

Abschnitt 1 OrgStA - Sitz und Bezeichnung der Behörden

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
Redaktionelle Abkürzung
OrgStA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800000000007

(1) Die Staatsanwaltschaften bestehen am Sitz der Oberlandesgerichte und der Landgerichte. Die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten führen die Bezeichnung "Generalstaatsanwaltschaft ... (Ortsbezeichnung)". Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten führen die Bezeichnung "Staatsanwaltschaft ... (Ortsbezeichnung)".

(2) Die Staatsanwaltschaft Lüneburg unterhält eine Zweigstelle in Celle für den Amtsgerichtsbezirk Celle. Diese führt die Zusatzbezeichnung "Zweigstelle Celle".

Abschnitt 2 OrgStA - Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
Redaktionelle Abkürzung
OrgStA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800000000007

Die Geschäfte der Staatsanwaltschaft werden von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wahrgenommen. Nach Bedarf können der Staatsanwaltschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sonstige Kräfte des höheren und des gehobenen Dienstes zugewiesen werden.

Abschnitt 3 OrgStA - Bezeichnung der Behördenleiterinnen und Behördenleiter

Bibliographie

Titel
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
Redaktionelle Abkürzung
OrgStA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800000000007

Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter werden wie folgt bezeichnet:

  1. a)
    bei den Generalstaatsanwaltschaften: "Die Generalstaatsanwältin" oder "Der Generalstaatsanwalt"
  2. b)
    bei den Staatsanwaltschaften: "Die Leitende Oberstaatsanwältin" oder "Der Leitende Oberstaatsanwalt".