Abschnitt 6a OrgStA - Aufgaben der Stellvertretenden Abteilungsleitung
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
- Redaktionelle Abkürzung
- OrgStA,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30800000000007
Die Stellvertretung der Abteilungsleitung nimmt dauerhaft ihr zugewiesene Aufgaben der Abteilungsleitung wahr.